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Wie trocken ist trocken?
Kleine Sachkunde über Wein: Für Wein und Sekt gelten unterschiedliche Geschmacksangaben. Der gleiche Begriff steht bei Wein und Sekt für einen unterschiedlichen Gehalt an Restzucker.
Wein: vier Geschmacksrichtungen
Trocken
So heißen Weine, die fast oder ganz durchgegoren sind, also höchstens 4 g/l Restzucker haben. Der Gesetzgeber erlaubt „trocken“ auch bis 9 g/l, wenn der Gesamtsäuregehalt höchstens 2 g/l niedriger ist als der Restzucker (Säure plus 2, höchstens 9). Ein trockener Wein ist nicht gleichbedeutend mit sauer. Er enthält nur wenig unvergorenen Zucker; allerdings schmeckt man bei trockenen Weinen die Säure eher.
Halbtrocken
Halbtrockene Weine dürfen bis 12 g/l Restzucker haben, oder bis 18 g/l, wenn der Restzucker den Säuregehalt um nicht mehr als 10 g übersteigt (Säure plus 10, höchstens 18).
Feinherb
Diese inoffizielle fünfte Geschmacksrichtung ist nicht eindeutig festgelegt. Geschmacklich liegt feinherb meist zwischen halbtrocken und lieblich und wird immer beliebter.
Lieblich
Liebliche Weine haben mehr Restzucker als halbtrockene, höchstens aber 45 g/l.
Süß
Die Angabe süß ist ab 45 g/l zulässig.
Wie ein Wein auf der Zunge empfunden wird, hängt von der Kombination aus Säure und Restzucker ab.
Sekt: andere Grenzen
Beim Sekt sind die Geschmacksbezeichnungen anders geregelt, weil die natürliche Kohlensäure die Wahrnehmung der Süße abschwächt. Deshalb liegt der Restzucker etwa bei trockenem Sekt deutlich über dem eines trockenen Weins.
| Bezeichnung | Zucker je Liter |
|---|---|
| brut nature | 0 bis 3 g/l |
| extra brut | 0 bis 6 g/l |
| brut | 6 bis 12 g/l |
| extra trocken | 12 bis 17 g/l |
| trocken | 17 bis 32 g/l |
| halbtrocken | 32 bis 50 g/l |
| mild | über 50 g/l |