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Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, zum Beispiel wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Weitere Informationen zu Ihren Rechten finden Sie unter europa.eu/youreurope/garantien.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  • Melden Sie uns das Problem so bald wie möglich, telefonisch unter 05671 5094084 oder per E-Mail an info@cella-vinaria.de.
  • Legen Sie einen Kaufnachweis vor, zum Beispiel die Quittung, die Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können zusätzlich gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten.

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